Anleitung Briefwahl - Nicht mehr in Deutschland gemeldet
Anleitung zum Eintrag ins Wähler*innenverzeichnis
Wer nicht mehr in Deutschland gemeldet ist muss den Eintrag ins Wähler*innenverzeichnis
beantragen.
Zuständig ist die Gemeinde, bei der man zuletzt gemeldet war.
Zu schicken an: die für die letzte Meldeadresse zuständige Behörde.
Frist: Sonntag, 5.September 2021 (Eingangsdatum be der Behörde)
Mit dem Eintrag werden die Briefwahlunterlagen automatisch mit beantragt.